Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Grundsätze
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der OK-Medien Service GmbH & Co. KG und der OK Logistics GmbH & Co. KG (nachstehend OK Media) an Besteller und Kunden. Sie regeln den Verkauf von Ton- Bildton- und Datenträgern sowie Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen und Zusicherungen sind nur gültig, wenn sie von OK Media schriftlich bestätigt sind. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch OK Media.
2. Von den allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen der OK Media abweichende Bedingungen des Bestellers sind für OK Media unverbindlich. Abweichungen von den Bedingungen der OK Media werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Zustimmung durch OK Media erfolgt.
3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Lieferungen und Leistung an Vollkaufleute für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebende Streitigkeiten der OK-Medien Service GmbH & Co. KG ist Schwerin, für OK Logistics GmbH & Co. KG Neumünster.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich exclusiv Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen nach dem jeweils gesetzlich gültigen Satz getrennt ausgewiesen.
2. Zahlungen für den Verkauf von Ton- Bildton- und Datenträgern sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, für Dienstleistungen sofort ohne jeden Abzug fällig, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich an OK Media zu leisten.
3. Abzüge an Rechnungsbeträgen sind nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber und unter Berechnung der jeweils banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Die Wechselsteuer geht zu Lasten des Bestellers.
5. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten, mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz bis zum Zahltag berechnet.
6. Zahlungen werden stets zur Begleichung der am wenigsten gesicherten fälligen Schuld zuzüglich darauf aufgelaufener Verzugszinsen verrechnet.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der OK Media bis zu Erfüllung aller aus der Lieferung entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers.
2. Die gelieferte Ware bleibt bei Vollkaufleuten darüber hinaus auch nach der Bezahlung der speziellen Lieferrechnungen Eigentum von OK Media, sofern OK Media aus anderen Lieferungen an den Besteller noch Forderungen zustehen und die Anschaffungswerte der Warenbestände des Bestellers, die sich noch im Eigentum von OK Media befinden, den Saldo der offenen Forderungen nicht um mehr als 20 % übersteigen.
3. Wird die Ware wieder veräußert, geht die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer entsprechend dem Wert der Lieferung der OK Media zwecks Sicherung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen auf die OK Media über, ohne daß es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen der OK Media die Anschriften der Abnehmer zu benennen. Die Forderung der Besteller gegen seine Abnehmer kann nicht an Dritte abgetreten werden.
4. Wird die im Eigentum von OK Media stehende Ware oder werden die gemäß III.3 anstelle dieser Ware getretenen Forderungen durch Gläubiger des Bestellers gepfändet, so hat der Besteller hiervon OK Media unverzüglich und unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen unter Beifügung einer eidesstattlichen Versicherung, daß die gepfändete Ware/Forderung im Eigentum von OK Media steht, Mitteilung zu machen. Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von lnterventionsprozessen gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
OK Media ist berechtigt, nach angemessener Frist (im Regelfall 3 Monate) über die Liefergegenstände, für die sie den Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, anderweitig zu verfügen und bei Zahlung den Käufer mit angemessener neuer Lieferzeit zu beliefern.
IV. Zahlungsverzug
1. Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht bzw. den aus dem Eigentumsvorbehalt von OK Media hervorgehenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches/außergerichtliches Vergleichs- und Insolvenzverfahren eröffnet, so werden alle Forderungen von OK Media gegen den Besteller fällig. Mit dem Besteller getroffene Bonus- bzw. Rabattvereinbarungen werden in diesem Falle als nichtig angesehen.
2. Werden die Forderungen nicht sofort bezahlt, so ist OK Media berechtigt, die ihrem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren auf Kosten des Bestellers sicherzustellen und zurückzunehmen sowie die Forderungsabtretungen den Schuldnern gegenüber offenzulegen und die Forderungen einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, OK Media alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen und den Beauftragten der OK Media das Betreten der Geschäfts- und Lagerräume des Bestellers zu gestatten.
3. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein, ist OK Media berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten bzw. nach ihrer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
V. Auftragsausführung und Lieferung
1. Der Auftraggeber (Kunde) stellt uns für die Herstellung erforderliche Ausführungsunterlagen, wie z. B. Druckdateien, Mastertapes etc. kostenfrei und entsprechend den Spezifikationen von OK Media zur Verfügung, und zwar ausschließlich als Duplikate. OK Media ist nicht verpflichtet, solche Ausführungsunterlagen in irgendeiner Weise zu überprüfen.
OK Media ist nicht für den Inhalt verantwortlich. OK Media repliziert lediglich die angelieferten Masterdaten 1:1, die Verantwortung für den Inhalt, die Lauffähigkeit, und Funktionstüchtigkeit liegt beim Besteller. Glasmaster und Stamper bleiben Eigentum von OK Media, auch wenn der Kunde die Kosten für die Herstellung trägt.
OK Media ist nicht verpflichtet, diese für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate aufzubewahren, es sei denn, der Kunde hat seinen gegenteiligen Wunsch ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt. Bei OK Media eingelagerte Fertigprodukte oder Teilkomponenten, die Eigentum des Bestellers sind, werden automatisch nach 24 Monaten vernichtet oder nach Aufforderung des Bestellers kostenpflichtig zu diesem versand.
2. OK Media hat das Recht, ihre Firmenbezeichnung auf der CD, dem Label sowie den Druckmaterialien zu vermerken. Farbabweichungen auf dem CD-Label oder bei den Druckmaterialien im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Abnahme und stellen keine Wertminderung dar.
3. Der Versand der bestellten Ware erfolgt mit den üblichen Verkehrsmitteln auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über mit der Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten der OK Media, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers. Die Versandart wird von OK Media festgelegt.
4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen ist, nach Eingang der notwendigen Unterlagen.
5. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (z.B. urheberrechtliche Lieferverbote. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug unserer Zulieferer, Transportschwierigkeiten) einschließlich aller Fälle höherer Gewalt berechtigen OK Media, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, Schadenersatzansprüche einschl. Ansprüche aus Folgeschäden des Bestellers sind, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6. Rücksendungen von Waren erfolgen auf Gefahr des Bestellers. In Fällen offensichtlich berechtigter Beanstandungen trägt OK Media die Versandkosten. In allen anderen Fällen haben Rücksendungen frei Haus zu erfolgen.
7. Der Besteller ist damit einverstanden, daß Mehr- oder Wenigerlieferungen im Umfang von maximal 10 % der bestellten Auflagen, höchstens jedoch 500 Stück, erfolgen dürfen.
8. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk, Verpackungskosten trägt der Beste!ler; soweit nicht anders vereinbart.
VI. Gewährleistungen
1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaft zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert unter Beifügung des Packzettels zu rügen. Zugleich ist eine Probe der beanstandeten Ware einzusenden. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gelten die §§377, 378 HGB mit der Maßgabe, daß erkennbare Mängel binnen 1 Woche durch schriftliche Anzeige an OK Media zu rügen sind.
2. Bei begründeten Mängelrügen hat OK Media das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Besteller das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt in jedem Fall 6 Monate ab Lieferung.
4. Der Ersatz weiterer unmittelbarer oder mittelbarer Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. OK Media haftet bei Reklamationen nicht für Folgeschäden, gleich welcher Art.
5. Mängelrügen entbinden den Besteller nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
VII. Weitere Bestimmungen
Im übrigen gelten Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff BGB). Der Kunde erklärt, daß der Gegenstand des Vertrags einschließlich aller Nebenleistungen keinen pornographischen oder rassistischen oder moralisch anstößigen oder sittenwidrigen Inhalt hat. OK Media ist zur alleinigen Entscheidung, ob der Gegenstand des Vertrages hiergegen verstößt, berechtigt und kann bei Verstößen jederzeit den Rücktritt vom Vertrag erklären.
VIII. Urheberrechtslizenzen
1. Es ist bei Lohnfertigungen Aufgabe des Bestellers, die Verpflichtungen zu erfüllen, die aus der Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke und Darstellungen aller Art resultieren. Der Besteller hat bei der Auftragserteilung einen entsprechenden Bescheid der GEMA bzw. der sonstigen Berechtigten vorzulegen.
2. Bei Auftragserteilung sind vom Besteller zu den Tonaufnahmen detailliert folgende Angaben zu machen: Titel, Komponist, Textautor, Arrangeur, Bearbeiter, Herausgeber, Verlag, mitwirkende Künstler, Spieldauer.
3. OK Media haftet nicht für die Verletzung fremder Urheber-. Leistungsschutz-, Warenzeichen- und Schutzrechte irgendwelcher Art. Der Besteller stellt die OK Media insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.


